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Quittungen und Belege liegen geordnet neben einem Notizblock auf einem Schreibtisch Steuern

1.230 Euro rechnet das Finanzamt ohne Beleg. Darunter zählt Sammeln nicht.

Der Pauschbetrag nach § 9a EStG wird automatisch abgezogen, auch ohne einen einzigen Beleg.

Steuern 10.08.2026 Redaktion Reinvest Holding 6 Minuten

Nicht jeder steuerliche Wert steigt jedes Jahr. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt weiterhin bei 1.230 Euro. Er ist der Grund, warum viele sorgfältig gesammelte Belege am Ende keinen einzigen Euro bringen.

Das Einkommensteuergesetz sieht in § 9a einen Pauschbetrag für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor. Er beträgt 1.230 Euro im Kalenderjahr und wird abgezogen, ohne dass irgendetwas nachgewiesen werden müsste.[1]

01Was der Pauschbetrag ist

Der Pauschbetrag ist kein Angebot, aus dem man wählen könnte. Er wird vom Finanzamt automatisch angesetzt, wenn keine höheren Werbungskosten erklärt und nachgewiesen werden. Er ist außerdem schon in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet: Der monatliche Lohnsteuerabzug berücksichtigt ihn bereits, ohne dass die Beschäftigten etwas tun müssen.

Daraus folgt die entscheidende Eigenschaft: Es gibt keine Addition. Der Pauschbetrag wird entweder angesetzt oder durch die tatsächlichen Werbungskosten ersetzt — nicht beides.

02Die Schwellenlogik

Für die Praxis heißt das: Solange die Summe aller Werbungskosten unter 1.230 Euro bleibt, ändert ein zusätzlicher Beleg nichts. Erst wenn die Summe die Schwelle überschreitet, wirkt jeder weitere Euro — und zwar nur der Teil oberhalb der Schwelle.

02Zwei Fälle, ein Unterschied

0 €
Wirkung bei 900 € Werbungskosten

der Pauschbetrag von 1.230 €
ist bereits höher

Ein Beispiel: Eine Beschäftigte kommt auf 900 Euro Werbungskosten und findet dann noch eine Rechnung über 120 Euro für Fachliteratur. Ihre Summe steigt auf 1.020 Euro — und liegt damit immer noch unter dem Pauschbetrag. Steuerlich ändert sich nichts.

Ein zweiter Fall: Ein Beschäftigter liegt bereits bei 1.400 Euro. Findet er dieselbe Rechnung über 120 Euro, steigt seine abziehbare Summe auf 1.520 Euro. Die zusätzlichen 120 Euro senken sein zu versteuerndes Einkommen tatsächlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspricht das rund 36 Euro weniger Steuer.

Der Pauschbetrag ist eine Schwelle, keine Untergrenze. Wer sie nicht überschreitet, sammelt umsonst; wer sie überschreitet, profitiert nur vom Überschuss.

03Welche Posten zählen

Zu den Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit zählen Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Die wichtigsten Gruppen sind gesetzlich in § 9 EStG geregelt.[2]

  • Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte über die Entfernungspauschale. Seit 2026 gelten 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.[3]
  • Beiträge zu Berufsverbänden, etwa Gewerkschaftsbeiträge.
  • Arbeitsmittel, also Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden.
  • Fortbildungskosten für Maßnahmen, die dem ausgeübten Beruf dienen.
  • Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung im gesetzlichen Rahmen.
  • Bewerbungskosten und Umzugskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind.

Der schwerste Posten ist bei den meisten Beschäftigten der Arbeitsweg. Er allein entscheidet häufig darüber, ob die Schwelle überhaupt in Reichweite kommt.

04Wann Sammeln sich lohnt

Eine grobe Orientierung lässt sich aus der Entfernungspauschale ableiten. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr und 38 Cent je Kilometer wird der Pauschbetrag rechnerisch bei rund 15 Entfernungskilometern erreicht. Wer weniger fährt, braucht andere Posten, um über die Schwelle zu kommen. Wer mehr fährt, liegt allein durch den Arbeitsweg darüber — und ab da wirkt jeder zusätzliche Beleg.

Entfernungspauschale bei 220 Arbeitstagen und 0,38 Euro je Entfernungskilometer
Einfache EntfernungEntfernungspauschale im JahrVerhältnis zum Pauschbetrag
5 km418 €deutlich darunter
10 km836 €darunter
15 km1.254 €knapp darüber
25 km2.090 €deutlich darüber
40 km3.344 €deutlich darüber

Die Tage sind dabei die empfindlichste Größe. Wer zwei von fünf Tagen im Homeoffice arbeitet, kommt nicht auf 220, sondern auf etwa 132 Fahrten. Bei 15 Kilometern sinkt die Entfernungspauschale damit von 1.254 auf rund 752 Euro und liegt wieder unter dem Pauschbetrag.

Praktisch heißt das: Es lohnt sich, einmal im Jahr die Fahrten zu zählen und mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer hochzurechnen, bevor man beginnt, Belege zu sortieren. Liegt das Ergebnis schon nahe an 1.230 Euro, wird jeder weitere Posten relevant. Liegt es weit darunter, spart das Sortieren vor allem Zeit. Die Regeln zur Entfernungspauschale im Einzelnen stehen hier.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: § 9a Einkommensteuergesetz, Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
  2. Gesetze im Internet: § 9 Einkommensteuergesetz, Werbungskosten und die genannten Aufwandsgruppen.
  3. Bundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026, Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts-, Sozialversicherungs- oder Anlageberatung dar. Es wird keine bestimmte Steuerersparnis, Auszahlung oder Erstattung zugesagt. Die genannten Werte beziehen sich auf den angegebenen Stand und können sich ändern; ob und wie eine Regel im Einzelfall wirkt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein, die zuständige Behörde oder eine entsprechend qualifizierte Beratung.

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